Seniorenwegweiser 2020

115 3. Leistungen im stationären Bereich 4. Leistungen für pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen Mit Leistungen für die vollstationäre Pflege werden Pflegebedürftige, die in einemPflegeheim leben, unterstützt. In den Pflegegraden 2 bis 5 werden pflegebedingte Kosten bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Die monatlichen Höchstbeträge für die jeweiligen Pflegegrade können Sie der Tabelle auf Seite 111 entnehmen. Personen mit dem Pflegegrad 1 erhalten lediglich einen Zuschuss von monatlich 125 Euro. Pflegebedingter Eigenanteil Innerhalb der gleichen Einrichtung sind die Eigenanteile für pflegebedingte Aufwendungen für alle Pflegebedürftigen gleich. Unabhängig davon, ob Leistungen nach dem PG 2 oder 5 bezogen werden: Der Eigenanteil bleibt der gleiche. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Investitionskosten der Einrichtung sind selbst zu tragen und werden den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Soziale Absicherung Für Pflegepersonen, die Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2, wenigstens zehn Stundenwöchentlich, verteilt auf regelmäßig zwei Tage, zu Hause pflegen, zahlt die Pflegekasse die Beiträge zur Rentenversicherung. Gestaffelt nach Pflegebedürftigkeit steigen die Rentenbeiträge. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden anderweitig berufstätig ist. Darüber hinaus genießen Pflegepersonen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Bereiche, die für die Feststellung für Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden. Zudem sind die Hilfen bei der Haushaltsführung in den Unfallversicherungsschutzmit einbezogen. Hat die Pflegeperson für die Pflegetätigkeit ihre berufliche Beschäftigung unterbrochen oder ganz aufgegeben, zahlt die Pflegekasse für die Dauer der Pflege auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Pflegekurse Um eine bedarfsgerechte Pflege zu ermöglichen, übernimmt die Pflegekasse Kosten von anerkannten Pflegekursen für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Die Kursewerden von den Pflegekassen selbst oder von anderen geeigneten Einrichtungen, wie z.B. den Wohlfahrtsverbänden oder den Volkshochschulen durchgeführt (siehe Kapitel 2.3).

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