Seniorenwegweiser 2020

113 Wohngruppe) können bis zu 4.000 Euro je Person gewährt werden, insgesamt jedochmaximal 16.000 Euro. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist, dass die Einstufung in einen Pflegegrad (PG 1 bis 5) vorliegt. Zudemmuss der Umbau die Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder einemöglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellen. Zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 in ambulant betreutenWohngruppen können einen pauschalenWohngruppenzuschlag in Höhe vonmonatlich 214 Euro erhalten. Voraussetzung für den Erhalt des Zuschlags ist unter anderem, dass mindestens drei und höchstens zwölf Personen zum Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung in der Wohngruppe zusammenleben und von den Personen mindestens drei pflegebedürftig sind. Außerdemmuss in der Wohngruppe eine Person tätig sein, die organisatorische, verwaltende, betreuende, das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten verrichtet oder hauswirtschaftliche Unterstützung leistet. Es können auch mehrere verschiedene Hilfeleistungen durch unterschiedliche Personen finanziert werden. Anspruch auf den Zuschlag hat jeder in der Wohngruppe lebende Pflegebedürftige. Für die Gründung einer ambulant betreuten Wohngruppe sieht die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung vor. Der Höchstbetrag beträgt 2.500 Euro pro pflegebedürftiger Person, maximal jedoch 10.000 Euro pro Wohngruppe. Verhinderungspflege Fällt die private Pflegeperson vorübergehend aus, z.B. weil sie verreist oder krank ist, können Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zuvor mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung gepflegt wurde undmindestens dem PG 2 zugeordnet ist. Für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr erstattet die Pflegekasse nachgewiesene Kosten bis zur Höhe von 1.612 Euro (PG 2 bis 5). Dieser Betrag kann bis zur Hälfte des noch nicht verbrauchten Kurzzeitpflegeanspruchs auf bis zu 2.418 Euro erhöht werden. Die Verhinderungspflege kann zu Hause durch private Pflegepersonen oder zugelassene ambulante Pflegedienste erbracht werden. Auch der vorübergehende Aufenthalt in einer stationären Einrichtung kann aus diesen Mitteln finanziert werden. Zusätzlichwird die Hälfte des zuletzt bezogenen Pflegegeldes für die Dauer von bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Wird die Verhinderungspflege von einemnahen Verwandten (verwandt oder verschwägert bis zum 2. Grad) übernommen, ist der Leistungsbetrag auf die Höhe des Pflegegeldes in dem jeweiligen Pflegegrad beschränkt. Verhinderungspflege ist auch stundenweisemöglich, wenn die pflegende Person z.B. durch einen Arzttermin oder anderweitig verhindert ist. Beträgt die Abwesenheit weniger als acht Stunden, wird die Zeit nicht von der Höchstanspruchsdauer abgezogen und auch die Kürzung des Pflegegeldes entfällt. Pflegebedürftige in PG 1 können den einheitlichen Entlastungsbetrag für Leistungen der Verhinderungspflege einsetzen.

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