Seniorenwegweiser 2020

112 5. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen 1. Leistungen imhäuslichen Bereich Pflegegeld Pflegebedürftige, die privat von Angehörigen oder Freunden – also nicht von einemprofessionellen Pflegedienst – gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad (2 bis 5). Die Beträge können Sie der Tabelle auf Seite 111 entnehmen. Pflegesachleistungen Wer pflegebedürftig ist und weiterhin zu Hause lebt, kann für die Pflege einen anerkannten Pflegedienst engagieren (Anbieter siehe ab Seite 70) und erhält dann die sogenannte „Pflegesachleistung“. Das heißt, der Pflegedienst rechnet seine Einsätze bis zu bestimmten Höchstsätzen direkt mit der Pflegeversicherung ab. Die monatlichen Höchstbeträge können Sie der Tabelle auf Seite 111 entnehmen. Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. Informationen über die verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt. Einheitlicher Entlastungsbetrag ambulant Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Dieser kann z.B. eingesetzt werden, wenn ein anerkannter Dienst vorliest oder mit spazieren geht. Auch kann er für die Tages- oder Kurzzeitpflege sowie für Betreuungsangebote verschiedener Dienste (Angebote zur Unterstützung im Alltag) genutzt werden. Pflegebedürftige in PG 1 können den Betrag auch für Leistungen der Grundpflege durch anerkannte Pflegedienste nutzen. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und es werden nur tatsächliche Aufwendungen erstattet. Pflegehilfsmittel Kosten für zumVerbrauch bestimmter Hilfsmittel (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Betteinlagen) werden bis zur Höhe von 40 Euro monatlich von der Pflegekasse übernommen. Technische Hilfsmittel, wie z.B. Pflegebetten oder Pflegerollstühle, werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Für die Anschaffung technischer Hilfsmittel ist eine Zuzahlung von 10 Prozent, maximal jedoch 25 Euro zu leisten. Kosten für ärztlich verordnete Rollstühle oder Gehhilfen werden von den Krankenkassen getragen. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Pflege zu Hause erfordert häufig eine Anpassung der Wohnung an die neue Situation. ZumBeispiel können breitere Türen für das Durchkommen mit dem Rollstuhl notwendig werden. Oft ist auch die Badewanne für Menschen mit Bewegungseinschränkungen nicht mehr zu nutzen, sodass der Einbau einer behindertengerechten Dusche erforderlichwird. Für diese sogenannten „Verbesserungen desWohnumfeldes“ gewährt die Pflegekasse – auf Antrag – einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung (z.B. in einer

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