Seniorenwegweiser 2020

82 4. Versorgung & Pflege Die 24-Stunden Betreuung zu Hause 4.6 Manche ältereMenschen brauchenmehr als eine stundenweise Versorgung. Insbesondere an Demenz erkrankteMenschen benötigen oft eine umfassende Betreuung. Als Alternative zur stationären Versorgung besteht die Möglichkeit der sogenannten „24-Stunden-Betreuung zu Hause“. Es gibt hier ansässige und von der Pflegekasse zugelassene Pflegedienste, die eine 24-Stunden-Pflege anbieten. Doch diese Angebote haben ihren Preis. Immer mehr Familien ziehen daher die Variante der ausländischen Haushalts- und Betreuungskraft – zumeist aus Osteuropa – als eineMöglichkeit in Betracht, damit der Angehörige in der gewohnten Umgebung verbleiben kann. Ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte Die ausländischen Betreuungskräfte leben im Haushalt der zu betreuenden Person. Sie leisten Hilfe im Alltag, unterstützen bei einfachen Pflegeverrichtungen und übernehmen die hauswirtschaftliche Betreuung. Für Pflegeleistungen muss zusätzlich ein zugelassener ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Bei der Entscheidung für eine Betreuungskraft ist die Legalität des Vertragsverhältnisses zwingend. Schwarzarbeit kann strafrechtliche und finanzielle Folgen haben. Es gibt drei Möglichkeiten, wie ausländische Betreuungskräfte hier in Deutschland tätig sein können: 1. Das Arbeitgeber-Modell: Rechtlich auf der sicheren Seite sind Familien, die selbst als Arbeitgeber auftreten und eine Betreuungskraft aus dem EU-Ausland anstellen. Bei dem Arbeitgebermodell müssen Sie mit einem hohen bürokratischen Aufwand rechnen. Die Betreuungskraft muss beim deutschen Finanzamt eine Identifikationsnummer beantragen. Die Familie als Arbeitgeber bekommt von der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer und kann darüber ihre Angestellte bei einer Krankenkasse anmelden. Außerdemmuss die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen. Grundsätzlich gilt deutsches Arbeitsrecht. Die Arbeitszeit darf nicht länger als acht Stunden pro Tag betragen. Danach besteht Anspruch auf elf Stunden Ruhezeit. Des Weiteren besteht Anspruch auf gesetzlichen Urlaub sowie Entgeltfortzahlung bei Urlaub oder Krankheit. Es gilt der allgemeine Mindestlohn von derzeit 9,35 Euro pro Stunde (Stand 1.1.2020). 2. Das Entsendemodell: Bei diesemModell nach dem Entsendegesetz der EU wird ein ausländischer Dienstleister beauftragt, der eine Angestellte in den Haushalt schickt. Die Betreuungskraft ist bei demausländischen Dienstleister beschäftigt und bekommt von ihmdas Gehalt ausbezahlt. Dieser muss auch Steuern und Sozialabgaben im je-

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