Seniorenwegweiser 2020

83 weiligen Heimatland abführen. Auch wenn die ausländischen Betreuungskräfte im Heimatland angestellt sind, gilt für sie deutsches Arbeitsrecht und der gesetzliche Mindestlohn. 3. Dienstleistungsmodell: Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung einer selbstständig tätigen Betreuungskraft. Diese muss sich selbst umalle nötigen Versicherungen kümmern und kann mit Ihnen als Auftraggeber individuell über Arbeitszeiten und Arbeitsausführung verhandeln. Zu beachten gilt hier: Die selbstständig tätige Betreuungskraft muss für mehrere Arbeitgeber tätig sein, da sonst die Gefahr der Scheinselbständigkeit besteht Alle drei Varianten haben Vor- und Nachteile. Bislang gibt es keine verbindlichen Qualitätskriterien oder Gütesiegel für ausländische Anbieter imHaushalts- und Betreuungsbereich. Vermittlungsagenturen Vermittlungsagenturen stellen die Kontakte zu ausländischen Entsendefirmen oder zu selbstständigen Betreuungskräften her und übernehmen gegen Entgelt auch organisatorische Aufgaben, wie z.B. den Schriftverkehr. Darüber hinaus sind sie Ansprechpartner, wennWünsche oder Beschwerden an die Betreuungskraft oder das Entsendeunternehmen heranzutragen sind. Regional tätige Vermittlungsagenturen bieten auch persönliche Beratungsgespräche an. Information Wichtig ist vor allem, dass bei den Arbeitsverhältnissen bzw. den Verträgen mit ausländischen Betreuungskräften alle Gesetze und sonstigen Vorschriften eingehalten werden. Vergewissern Sie sich, dass die Betreuungskraft im Ausland sozialversichert ist. Hierzu dient die sogenannte „A1-Bescheinigung“, die von der ausländischen Krankenversicherung oder demRentenversicherungsträger ausgestellt seinmuss. Lassen Sie sich diese bei Arbeitsbeginn im Original zeigen und bewahren Sie eine Kopie davon in Ihren Unterlagen auf. Ausführliche Informationen über die verschiedenen Vertragsmodelle sowie Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie unter www.pflegevertraege.de, einem Internetangebot der Verbraucherzentrale Berlin. Auskünfte erteilt auch die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit. Bundesagentur für Arbeit Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Villemombler Str. 76 53123 Bonn Tel. (02 28) 7 13-13 13 www.arbeitsagentur.de

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=