86 4. Versorgung & Pflege Kurzzeitpflege ist die vorübergehende Versorgung und Betreuung eines pflegebedürftigen Menschen in einer vollstationären Einrichtung, der sonst zu Hause gepflegt wird. Sie kommt in Betracht, wenn beispielsweise pflegende Angehörige in Urlaub fahren oder selbst erkrankt sind und die häusliche Pflege daher nicht sichergestellt ist. Auch im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung oder bis zumAbschluss notwendiger Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich ist die Aufnahme in einer Kurzzeitpflege 4.8 Kurzzeitpflegeeinrichtung möglich. Pflegebedürftige, die mindestens dem Pflegegrad zwei zugeordnet sind, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Seite 114. Nach einem Krankenhausaufenthalt kann Kurzzeitpflege auch ohne Pflegeeinstufung in Anspruch genommenwerden (siehe Info „Übergangspflege“ auf Seite 114). Kurzzeitpflegewird von denmeisten stationären Pflegeeinrichtungen im Landkreis Marburg-Biedenkopf angeboten (siehe Aufstellung ab Seite 90). Fragen Sie bitte rechtzeitig bezüglichmöglicher Platzkapazitäten direkt bei den jeweiligen Einrichtungen an. © Robert Kneschke - stock.adobe.com
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