Seniorenwegweiser 2020

78 4. Versorgung & Pflege Alle Pflegebedürftigen, die in einen Pflegegrad eingestuft wurden, haben einen Anspruch auf monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag. Die Pflegekasse gewährt diesen Betrag umPflegebedürftige imAlltag zu unterstützen und um Pflegende zu entlasten. In Hessen dürfen diese Angebote nur von Pflegediensten oder nach Landesrecht anerkannten Anbietern erbracht werden. Die Rechtsgrundlagen hierfür stellen §45a SGB XI und die Pflegeunterstützungsverordnung des Landes Hessen dar. Die Angebote unterscheiden sich nach Betreuungsangeboten (Gruppen und Einzelbetreuung in der Häuslichkeit), Angebote zur Entlastung von Pflegenden (Pflegebegleitung, unterstützende Hinweise) und Angeboten zur Entlastung imAlltag. Zu letzteren zählen praktische Hilfe im Haushalt oder auch beim Einkaufen, Begleitung bei Spaziergängen, Arztbesuchen sowie bei der Wahrnehmung sozialer Kontakte. Diese Dienstewerden von Sozialstationen und Pflegediensten (siehe ab Seite 70), ehrenamtlichen Bürgerhilfen oder gewerblichen Anbietern angeboten. Auskunft über vorhandene Angebote erhalten Sie auch vom Pflegestützpunkt Marburg-Biedenkopf (siehe Seite 40). Die Leistungen der aufgeführten Dienste unterscheiden sich in ihren Angeboten und der Anbieterform. Unter www.pflegelotse.de oder der Navigation Ihrer Krankenkasse (z.B. der AOK Pflegenavigator unter www.pflege-navigator.de) können sie gezielt nach Angeboten suchen. Falls Sie selbst Fragen zur Anerkennung haben oder weitere Fragen zumAngebot, können Sie sich auch an die Stabsstelle Altenhilfe des Landkreises MarburgBiedenkopf wenden. Kontakt: STAH@marburg-biedenkopf.de Angebote zur Unterstützung im Alltag 4.5

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