Seniorenwegweiser 2020

60 3. Altersgerecht wohnen Neue Wohnformen 3.3 Der Wunsch vieler Menschen nach einem möglichst selbstbestimmten Leben bis ins hohe Alter hat die Entstehung neuer (alternativer) Wohnformen begünstigt. Gemeinsames Kennzeichen ist, dassman selbstbestimmt wohnt und ein hohesMaß an Lebensqualität genießen kann. Die alternativenWohnformen ermöglichen zudem, lange in einem sozialen Netz zu leben. Kleinere Einschränkungen der Mobilität werden durch das gemeinschaftliche Leben ausgeglichen. Wohngemeinschaften In Wohngemeinschaften leben Menschen zusammen in einer Wohnung. Jeder bewohnt ein eigenes Zimmer, Küche und Badwerden teilweise gemeinsamgenutzt. Außerdemgibt es in der Regel ein Gemeinschaftszimmer, das allen zur Verfügung steht. Das familienähnliche Leben in einer Wohnung ist ein guter Schutz vor Vereinsamung. Hier ist es leichter, aktiv zu sein: Gemeinsam zu kochen, auszugehen oder Sport zu treiben. Außerdem ist gegenseitige Hilfe möglich. Gemeinsam in einer Wohnung zu leben, kann zudem finanziell vorteilhaft sein. Schließlich ist die Miete eines Zimmers in einer großen Wohnung oftmals niedriger als der Mietpreis für ein Ein-ZimmerAppartement. Man kann sich zudem die Kosten für eine Haushaltshilfe teilen oder eine gemeinsame Anschaffung tätigen, für die die Rente eines Einzelnen nicht gereicht hätte. Sogar Pflegeleistungen können zusammen in Anspruch genommen werden. Allerdings verlangt das gemeinschaftliche Leben auch ein gewisses Maß an sozialen Fähigkeiten und gegenseitige Toleranz. Damit es nicht zu Streitigkeiten kommt, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Rechte und Pflichten aller Bewohnenden klar geregelt sind. Außerdemsollte im Mietvertrag geregelt sein, wie Sie im Falle eines Auszugs oder bei Mietrückständen verfahren wollen. GemeinschaftlicheWohnprojekte können in Eigeninitiative schon vor dem Renteneintritt geplant werden. Dazu gibt es unter anderem Vereine wie zum Beispiel der Verein „Gemeinschaftlich Wohnen in Marburg - GeWIM e.V.“, die beratend zur Seite stehen. Bei fortgeschrittenemAlter nimmt die Pflegebedürftigkeit jedoch meist zu, sodass hier kombinierte Wohnmodelle gefordert sind. Bei Pflege-Wohngemeinschaften wird generell zwischen zwei unterschiedlichen Typen unterschieden: Selbstverwalteten Wohngemeinschaften und trägergestützten Wohngemeinschaften. Bei einer trägergestütztenWohngemeinschaft erfolgt der Aufbau und die Rahmenorganisation z.B. durch einen ambulanten Pflegedienst, der die Zimmer individuell vermietet und auch die pflegerische Versorgung, Tagesstrukturierung und Haushaltsführung übernimmt. DieMiete der Wohnung und die Beauftragung des Pflegedienstes sind rechtlich miteinander verknüpft. Die Wohngruppe ist leistungsrechtlich im ambulanten Bereich verortet und ordnungsrechtlich als trägerinitiierteWohngruppe imHessischen Gesetz

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