Seniorenwegweiser 2020

58 3. Altersgerecht wohnen Betreutes Wohnen 3.2 Information Checkliste Betreutes Wohnen Die Angebote zum betreuten Wohnen sind sehr unterschiedlich. Orientierung bei der Suche nach einem passenden Angebot gibt die BAGSO-Checkliste zum betreuten Wohnen. Mit ihrer Hilfe können Sie die Qualität einer betreuten Wohnanlage prüfen und verschiedene Angebote miteinander vergleichen. Die Checkliste kann auf der Internetseite der BAGSO (www.bagso.de) im Bereich Publikationen heruntergeladen werden. Angebote des betreuten Wohnens ermöglichen älteren Menschen eine selbstständige Lebensführung in der eigenen Wohnung, verbunden mit der Sicherheit, imBedarfsfall notwendige Unterstützung zu erhalten. Der Begriff „BetreutesWohnen“ ist gesetzlich nicht geschützt und es gibt auch keine rechtlichen Vorschriften. So erweckt der Begriff den Eindruck, dass es sich hier um eine Wohnform mit umfassendem Betreuungs- und Versorgungsangebot handelt. Außerdem wird häufig davon ausgegangen, dass in dieser Wohnform bei erheblicher gesundheitlicher Verschlechterung ein Umzug in ein Pflegeheim vermieden werden kann. Das wird in der Regel aber nicht zutreffen. Insgesamt unterscheiden sich die Angebote unter dem Titel „Betreutes Wohnen“ oft sehr. Man sollte darauf achten, dass die Wohnanlagen die Standards der DIN 77800 erfüllen. Diese – nicht rechtsverbindliche – Normregelt die Anforderungen an die Immobilie sowie den Umfang der gebotenen Betreuungsleistungen. In der Regel werden zwei Verträge abgeschlossen: EinMiet- oder Kaufvertrag für eine barrierefreie altengerechte Wohnung sowie ein Betreuungsvertrag mit Serviceleistungen. Beide Verträge sollten unabhängig voneinander kündbar sein. Der Betreuungsvertrag besteht üblicherweise aus einem Grundservice, der meist pauschal abgerechnet wird und zusätzlichen Wahlleistungen, die je nach Bedarf abgerufen und bezahlt werden können. Zum Grundservice gehören z.B. Hausmeisterdienste, ein Hausnotruf sowie Informations- und Beratungsangebote. AlsWahlleistungen sollten beispielsweise Verpflegung, Hilfe beim Putzen und Einkaufen, Bringdienste und Pflegeleistungen zur Verfügung stehen. Betreute Seniorenwohnungen werden auch von verschiedenen Pflegeheimen angeboten. Hier können auf Wunsch Veranstaltungen und Angebote des Heimes in Anspruch genommen werden. Als Ansprechpersonen stehen in der Regel einzelne Mitarbeitende des Heimes zur Verfügung. Eine pflegerische Versorgung durch das Personal des Heimes ist nicht möglich, sondern erfolgt zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst. Welche Einrichtungen imLandkreis „Betreutes Wohnen“ anbieten, sehen Sie in der Tabelle ab Seite 90 in dieser Broschüre.

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