55 Das Beratungshilfegesetz sichert Rechtsuchenden mit niedrigem Einkommen gegen einen geringen Eigenanteil Rechtsberatung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und im Rahmen eines Güteverfahrens zu. Die Beratungshilfe beinhaltet auch die außergerichtliche Vertretung. Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie oder eine Anwaltskanzlei Ihrer Wahl bei der Rechtsantragstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts stellen. Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, kann bei geringemEinkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Die Prozesskostenhilfe übernimmt voll oder teilweise den eigenen Beitrag zu den Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten. Den Antrag auf Prozesskostenhilfe können Sie oder eine Anwaltskanzlei Ihrer Wahl bei dem für die Klageerhebung zuständigen Gericht stellen. Rechtsberatung, Prozesskostenhilfe 2.9 Amtsgericht Marburg Universitätsstr. 48, 35037 Marburg Tel. (0 64 21) 2 90-0 verwaltung@ag-marburg.justiz.hessen.de Allgemeine Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 9–12 Uhr und nach Vereinbarung Sprechzeiten Beratungshilfe: Mo. und Mi. 9–12 Uhr Amtsgericht Biedenkopf Hainstr. 72, 35216 Biedenkopf Tel. (0 64 61) 70 02-0 Allgemeine Sprechzeiten und Einsichtnahme in Grundbuchsachen: Mo. bis Do. 8:30–12:30 Uhr und 13:30–15:30 Uhr, Freitag 8:30–12:30 Uhr Sprechzeiten Beratungshilfe: Mo. bis Do. 8:30–12:30 Uhr und 13:30–15:30 Uhr Fr. 8:30–12:30 Uhr sowie nach telefonischer Terminvereinbarung Beratungshilfesachen durch den Rechtspfleger: Di. 9:30–11:30 Uhr ohne Vereinbarung sowie zu den übrigen Zeiten nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, Tel. (0 64 61) 70 02-0 Amtsgericht Kirchhain Niederrheinische Str. 32, 35274 Kirchhain Tel. (0 64 22) 93 07-0 Allgemeine Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 9–12 Uhr Den Antrag auf Beratungshilfe können Sie selbst oder eine Anwaltskanzlei Ihrer Wahl stellen. ©Erwin Wodicka - wodicka@aon.at
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=