Seniorenwegweiser 2020

54 2. Information und Beratung So üben Sie vorab Ihr Selbstbestimmungsrecht für den Fall aus, dass Sie bei einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Die Patientenverfügung soll so konkret wie möglich formuliert werden. Empfehlenswert ist ein ärztliches Beratungsgespräch vor der Verfassung einer Patientenverfügung. Je aktueller, genauer und persönlicher Ihre Patientenverfügung ist, umso beruhigter können Sie sein. Lassen Sie sich Zeit. Sie sollten sich auch Gedanken darüber machen, wer imFalle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit für Sie in eine ärztliche Behandlung einwilligen oder Ihren zuvor niedergelegten Patientenwillen durchsetzen soll. Nehmen Sie Ihre Patientenverfügung zumAnlass, einmal ganz gründlich über Ihre Einstellungen zum Leben nachzudenken. Sie haben übrigens jederzeit die Möglichkeit, die Verfügung zurückzuziehen oder zu ändern. Bis zuletzt können Sie sie noch formlos und sogar mündlich widerrufen, sollten Sie sich anders entscheiden. Zentrales Vorsorgeregister Was nützen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden werden? Durch das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Vorsorgeurkunden im Betreuungsfall gefunden werden: Einfach, schnell und sicher. Sie können Vollmacht oder Betreuungsverfügung einschließlich der Patientenverfügung bei demZentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen Gebühr eintragen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie von der Bundesnotarkammer. Bundesnotarkammer - Zentrales Vorsorgeregister – Postfach 08 01 51, 10001 Berlin Tel. (08 00) 3 55 05 00 (Gebührenfrei) www.vorsorgeregister.de Notfallmappe Eine Notfallmappe anzulegen ist eine wichtige Vorsorgemaßnahme für eventuelle Notfälle. Die Mappe enthält wichtige Informationen, die insbesondere für das medizinische Personal von großer Bedeutung sind, wenn es darumgeht, imNotfall die gesundheitliche Situation der betroffenen Person rasch einschätzen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können. Die Notfallmappe beinhaltet neben den Angaben zur Person umfangreiche Informationen zur Krankheitsgeschichte und zur aktuellen Behandlung. Vordrucke für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung gehören ebenfalls zum Inhalt der Notfallmappe. Ergänzend dazu bietet dieMappe Empfehlungen für vorbereitende Maßnahmen im Falle einer Krankenhauseinweisung. Die Notfallmappen sind kostenlos erhältlich bei: Landesseniorenvertretung Hessen e.V. Feuerbachstr. 33, 65195 Wiesbaden Tel. (06 11) 9 88 71 19 | lsvh@t-online.de www.landesseniorenvertretung.hessen.de

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=