Seniorenwegweiser 2020

50 2. Information und Beratung Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder andere Ereignisse in eine Situation kommen, in der ein eigenverantwortliches Handeln und sinnvolle Entscheidungen nicht mehr möglich sind. Oftmals sind es auch die Beschwerden des Alters, die selbstverantwortliches Handeln nicht mehr zulassen. Das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die Entscheidungen trifft, wenn eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist. Betreuungsrecht und Vorsorge 2.8 Wer als Erwachsener seine eigenen Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Erkrankung, bzw. körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr ganz oder teilweise regeln kann, findet Hilfestellung und Vertretung im Rahmen der rechtlichen Betreuung. Dabei prüft das Betreuungsgericht in jedem Einzelfall, welche Angelegenheiten Betroffene noch selbst regeln können undwo Unterstützungsbedarf besteht. Das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen bleibt gewahrt. Betreuungsbehörde Sozialbericht Ärztliches Gutachten Persönliche Anhörung Eventuell Verfahrenspflegschaft Betreuungsantrag / Betreuungsanregung durch Dritten Betreuungsgericht Betreuungsgerichtlicher Beschluss Das Betreuungsverfahren im Überblick

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