127 Hier können auch die gesetzlichen Erbenmit einbezogenwerden, die eventuell auf ihre Erbteile oder sogar auf ihre Pflichtteile ganz oder teilweise wirksam verzichten. Lassen Sie sich beraten Lassen Sie sich ausführlich durch einen Rechtsbeistand oder einNotariat beraten. Besonders bei Immobilienbesitz ist die Beratung durch eine fachkundige Kanzlei zu empfehlen. Rechtssicherheit zahlt sich aus! Information Gesetzliche Erbfolge und Erbausschlagung Erben erster Ordnungsind Abkömmlinge der erblassenden Person, also Kinder, Enkel und Urenkel. Zu denErben zweiter Ordnunggehören die Eltern und ihre Nachkommen: also die Geschwister sowie deren Nachkommen, die Nichten und Neffen der vererbenden Person. Zu denErben dritter Ordnung zählen die Großeltern und ihre Abkömmlinge, also Großneffen und Großnichten. Gibt es einen Erben erster Ordnung, so erbt er oder sie den gesamten Nachlass. Nur wenn kein Erbe einer übergeordneten Ordnung am Leben ist, kommt die nächste Ordnung von Erben an die Reihe. Das Erbe kann nicht vorab ausgeschlagen werden, sondern erst mit dem Ableben der erblassenden Person. Steinweg 35 · 35037 Marburg · Eingang Pilgrimstein Telefon (06421) 69 00 100 · Fax (06421) 69 00 109 kanzlei@rottmann-marburg.de · www.rottmann-marburg.de Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Medizinrecht Erbrecht Mediatorin Dr. jur. Martina Rottmann Rechtsanwältin www.krebshilfe.de SPENDENKONTO IBAN: DE Spielen, Stofftiere, Schule – mein Leben ist toll. Dilara, mit einem Jahr an Krebs erkrankt
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