123 Die Befreiung muss beim Beitragsservice beantragt werden. Das Antragsformular gibt es online sowie bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder der Agentur für Arbeit. Neben dem ausgefüllten Antrag benötigt der Beitragsservice Nachweise, also etwa einen Bescheid über Bewilligung von Sozialhilfe, Schwerbehindertenausweis. Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen. Sie erhalten die Befreiung oder Ermäßigung ab dem 1. des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln Service-Telefon: (0 18 06) 99 95 55 10* *20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz *60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen www.runfunkbeitrag.de Information Personen, die in einem Pflegeheim oder in einer Behinderteneinrichtung leben, zahlen in der Regel keinen Rundfunkbeitrag, sofern sie dort dauerhaft vollstationär betreut und gepflegt werden. Ein Befreiungsantrag ist in diesemFall nicht notwendig. Wer aus seiner Wohnung in eine Pflegeeinrichtung umzieht, muss sich lediglich beim Beitragsservice abmelden. © Robert Kneschke - stock.adobe.com
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