119 Schwerbehinderten Menschen kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Dafür muss zuvor ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt worden sein. Im Ausweis ist der Grad der Behinderung und die festgestellten gesundheitlichen Merkmale, als Merkzeichen, auf der Rückseite eingetragen. Der Ausweis dient als Nachweis für die Inanspruchnahme von Leistungen und sonstigen Hilfen, sogenanntenNachteilsausgleichen. Hierzu gehören zum Beispiel steuerliche Erleichterungen, die unentgeltliche oder ermäßigte Beförderung im Nahverkehr, ermäßigte Eintrittspreise bei sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. G = Erhebliche Gehbehinderung aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung Bl = Blindheit Gl = Gehörlos B = Begleitung H = Hilflosigkeit RF = Rundfunkgebührenbefreiung Schwerbehindertenausweis 5.4 In der Regel wird der Schwerbehindertenausweis auf maximal fünf Jahre befristet. Sofern sich bei der Art der Behinderung keine Änderungen ergeben, kann der Ausweis unbefristet ausgegeben werden. Beantragen können Sie den Schwerbehindertenausweis beimHessischen Amt für Versorgung und Soziales in Gießen. Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen Postanschrift: Postfach 101052, 35340 Gießen Hausanschrift: Südanlage 14a, 35390 Gießen Tel. (06 41) 79 36-4 01 oder 79 36-4 02 postmaster@havs-gie.hessen.de Schwerbehindertenausweis The holder of this card is severely disabled. Mustermann Maximilian Geschäftszeichen: 232-76-9 Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen Gültig bis: unbefristet B Lichtbild Merkzeichen G H 100 GdB Name Vorname Mustermann Maximilian Geburtsdatum 01.01.1999 Ausstellungsbehörde / Geschäftszeichen Versorgungsamt XYZ in 00000 Musterstadt / 232-76-9 Gültig ab: 02.01.2019 Die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis:
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