118 5. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Pflege ist Teil der Sozialhilfe. Sie dient zur Unterstützung von pflegebedürftigen Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht mit eigenen Mitteln aufbringen können, da sie nur ein geringes Einkommen und kaum Ersparnisse haben. Zu beachten ist hierbei, dass Hilfe zur Pflege analog den Vorschriften in der Pflegeversicherung erst ab dem festgestellten Pflegegrad zwei gewährt wird. Esmuss ein entsprechendes Gutachten vorliegen. Hilfe zur Pflege ist nur möglich, wenn alle anderen vorrangigen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Einkommen und Vermögen, das die gesetzlich festgelegten Freigrenzen übersteigt, muss daher grundsätzlich in angemessenemUmfang zur Finanzierung der Pflegekosten eingesetzt werden. Maßgebend für die Zuständigkeit bei der Hilfe zur Pflege ist der gewöhnliche Aufenthaltsort, das heißt in der Regel die Meldeanschrift. Damit ist der Fachdienst Soziales der Kreisverwaltung für die Personen, die im Landkreis Marburg-Biedenkopf wohnen zuständig. Gehört der Wohnort der leistungsberechtigten Person zum Stadtgebiet Marburg, wenden Sie sich bitte an den Fachdienst 50 – Soziale Leistungen der Stadt Marburg. Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen Wenn Hilfe zur Pflege nicht infrage kommt, kann in bestimmten Fällen eine Heimkostenübernahme über die Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen im Rahmen der Sozialhilfe geprüft werden. Maßgebend für die Zuständigkeit zur Hilfeleistung in Pflegeheimen ist der gewöhnliche Aufenthalt, d.h. in der Regel die Meldeanschrift, innerhalb der letzten zwei Monate vor der Heimaufnahme. Unabhängig davon, in welcher Pflegeeinrichtung die Aufnahme erfolgen soll bzw. erfolgt ist, ist der Fachdienst Soziales der Kreisverwaltung somit zuständig, sofern der Wohnort vor Aufnahme in die Einrichtung innerhalb des LandkreisesMarburg-Biedenkopf lag. Gehört der Wohnort vor der Heimaufnahme zumStadtgebiet Marburg erfolgt die Antragstellung und Leistungsgewährung durch den Fachdienst 50 – Soziale Leistungen der Stadtverwaltung Marburg. Landkreis Marburg-Biedenkopf Fachdienst Soziales Im Lichtenholz 60 35043 Marburg Tel. (0 64 21) 4 05-0 (Zentrale) Universitätsstadt Marburg Fachdienst 50 - Soziale Leistungen Friedrichstr. 36, 35037 Marburg Tel. (0 64 21) 2 01-14 39 soziales@marburg-stadt.de Weitere soziale Leistungen 5.3
RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=