Seniorenwegweiser 2020

51 Die Betreuungsbehörde Die Betreuungsbehörde des Landkreises Marburg Biedenkopf ist im Fachbereich Gesundheitsamt angesiedelt. Sie ist Ansprechpartnerin für Menschen, die eine rechtliche Betreuung beantragt haben oder für die eine Betreuung angeregt wurde und berät Betreuende, Bevollmächtigte sowie Betreute und deren Angehörige zu betreuungsrechtlichen Themen. Die Betreuungsbehörde informiert und berät zu Vorsorgevollmachten sowie Betreuungsverfügungen und nimmt Unterschriftsbeglaubigungen vor. Sie unterstützt die Betreuungsgerichte im Rahmen der Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren und bei der Durchführung von Unterbringungen. Fachdienst Betreuungsbehörde Landkreis Marburg-Biedenkopf Schwanallee 23, 35037 Marburg Tel. (0 64 21) 4 05-41 54 HenkelA@marburg-biedenkopf.de Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 8–14 Uhr und nach Vereinbarung Betreuungsvereine Neben der Betreuungsbehörde am Fachbereich Gesundheitsamt gibt es im Landkreis drei Betreuungsvereine. Sie haben die Funktion einer Beratungsstelle für alle Fragen rund um das Betreuungsrecht und die rechtliche Vertretung von Betroffenen auf der Basis einer privaten (Vorsorge-)Vollmacht. Dabei steht das Ehrenamt in der rechtlichen Betreuung imMittelpunkt. Mitmenschen zu informieren, sie für das Ehrenamt zu werben und in dieses einzuführen, sie dann zu begleiten und zu schulen, ist ein Schwerpunkt der Tätigkeit. Darüber hinaus bieten regelmäßige Veranstaltungen jedem Interessierten grundlegende Informationen zu den genannten Themen. Nähere Informationen und Termine erhalten Sie von den nachfolgend aufgeführten Betreuungsvereinen. Betreuungsverein Biedenkopf e.V. Hospitalstr. 54, 35216 Biedenkopf Tel. (0 64 61) 92 44 29 info@betreuungsverein-biedenkopf.de www.betreuungsverein-biedenkopf.de Forum Betreuung e.V. Frankfurter Str. 59, 35037 Marburg Tel. (0 64 21) 6 97 22 22 | forumbetreuung@web.de www.forumbetreuung-marburg.de Marburger Verein für Selbstbestimmung und Betreuung e.V. (S.u.B.) Am Grün 16, 35037 Marburg Tel. (0 64 21) 1 66 46 50 | info@sub-mr.de www.sub-mr.de Vollmachten und Verfügungen Die Vorsorgevollmacht Mit einer Vorsorgevollmacht sorgen Sie für den Fall einer zukünftigen Hilfsbedürftigkeit vor und vermeiden so eine dann gegebenenfalls notwendige rechtliche Betreuung. ▸

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