Seniorenwegweiser 2020

130 6. Wussten Sie schon? Grabpflege – Dauergrabpflege 6.4 Viele Menschen, die sich für eine Erdbestattung entschieden haben, machen sich Gedanken über die Pflege ihrer Grabstätte, deren Ruhezeit üblicherweise 25 Jahre beträgt. Für die meisten Hinterbliebenen ist es selbstverständlich, dass sie sich um die Gräber ihrer Angehörigen kümmern. Wenn Sie alleine leben oder Ihre Kinder weit entfernt wohnen, können Sie auch schon zu Lebzeiten Vorsorge für die Grabpflege treffen. Mit einemGrabpflegevertrag können Sie die Grabpflege vertraglich regeln. Beim Abschluss von Grabpflegeverträgen ist esmöglich, die für die gesamte Ruhezeit eines Grabes anfallenden Pflegekosten imVoraus zu zahlen. Es kann auch vereinbart werden, dass die Pflegekosten demNachlass zu entnehmen sind. Durch eine solche Vereinbarung werden die nach dem Tod des Erblassers zu zahlenden Beträge zu Nachlassverbindlichkeiten, für die Erben haften. Für weitere Informationen zur Dauergrabpflegewenden Sie sich an eine Friedhofsgärtnerei oder die Treuhandstelle für Dauergrabpflege. Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH An der Festeburg 33, 60389 Frankfurt/Main Tel. (0 69) 90 47 87-0 www.grabpflege-hessen.de Friedhofsgärtnereien informieren und beraten zum Thema Dauergrabpflege. ©BDF, Bonn

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