Seniorenwegweiser 2020

122 5. Finanzielle Hilfen und Vergünstigungen Bestimmte Personengruppen können eine Rundfunkgebührenbefreiung beantragen – sich also komplett oder wenigstens teilweise vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu zählen unter anderem: →→ Personen, die ALG II, Sozialhilfe, Altersgrundsicherung oder BAföG beziehen; →→ Menschen mit Behinderung, deren Schwerbehindertenausweis den Vermerk „RF“ trägt; →→ taubblinde Menschen und wer Blindenhilfe bezieht; →→ sogenannte Härtefälle, also etwa Menschen, die keine staatlichen Sozialleistungen beziehen, weil ihr Einkommen nur knapp über der Bedarfsgrenze liegt. Rundfunkbeitrag 5.7 Die Kriegsopferfürsorge (KOF) ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts in Deutschland. Die Hauptfürsorgestelle beim Landeswohlfahrtsverband Hessen erbringt Leistungen der Kriegsopferfürsorge für Personen, die eine Beschädigten- oder Hinterbliebenenrente (oder -beihilfe) nach demBundesversorgungsgesetz (BVG) erhalten. Anspruchsberechtigt sind daher Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. Beschädigte können Leistungen auch für Familienmitglieder erhalten. Die entsprechenden Vorschriften des BVG gelten auch für weitere Personengruppen, nämlich Zivildienstleistende, Impfgeschädigte, politische Häftlinge der ehemaligen DDR, Opfer von Gewalttaten, Opfer politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen sowie Opfer hoheitlicher Maßnahmen einer DDR-Behörde – soweit eine gesundheitliche Schädigung vorliegt. Wesentliche Leistungen der KOF sind: →→ Hilfe zum Lebensunterhalt →→ Hilfe zur Pflege →→ Altenhilfe →→ Erholungshilfe →→ Kraftfahrzeughilfen Anspruch auf Leistungen haben in der Regel nur Antragsberechtigte, soweit sie ihren notwendigen Bedarf nicht aus eigenemEinkommen und Vermögen decken können. Vorrangige Leistungsansprüche gegenüber anderen Personen und Sozialleistungsträgernwerden berücksichtigt. Leistungen der Kriegsopferfürsorge werden grundsätzlich nur auf Antrag erbracht. Zuständig ist die Hauptfürsorgestelle des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV Hessen). LWV Hessen - Hauptfürsorgestelle Haupt- und Regionalverwaltung Kassel Kölnische Str. 30, 34117 Kassel Tel. (05 61) 10 04-26 07 hauptfuersorgestelle-info@lwv-hessen.de Kriegsopferfürsorge 5.6

RkJQdWJsaXNoZXIy Mjc1MTQ=